Trainingsregeln

A.Trainingsregeln

1.Trainingsaufsicht

Den Anweisungen des MCS Vorstands bzw. der vom Vorstand benannten Personen zur Trainingsaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten. Ohne Trainingsaufsicht findet kein Training statt. Das heißt: es ist abzuwarten, bis die Trainingsaufsicht die Strecke freigibt!

2.Anmeldung

Eine Anmeldung im Trainingsbüro hat an jedem Trainingstermin, auch für MCS Mitglieder zu erfolgen.

3.Haftung

Der Motorsportclub übernimmt keinerlei Haftung für Aktivitäten in direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Training. Eine unterschriebene Haftungsverzichtserklärung für jeden Fahrer muss vorliegen. Bei Minderjährigen muss diese durch die/den Erziehungs-berechtigten unterzeichnet sein.

4.Termine

Training darf nur an den vom MCS festgelegten Terminen erfolgen (Aushang oder www.mcs-schreckbach.de). Die festgesetzten Trainingstermine können kurzfristig abgesagt werden, deshalb vorher unter www.mcs-schrecksbach.de informieren.

5.Rücksicht und Hilfeleistung

Jeder Fahrer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Fahrer zu nehmen und unaufgefordert von sich aus Unterstützung zu leisten oder Hilfe anzubieten.

6.Technische Voraussetzungen und  Lautstärke

Die Fahrzeuge müssen im technisch einwandfreien Zustand sein. Es dürfen keine zu lauten Fahrzeuge benutzt werden, d.h. nicht lauter als für ein Rennen zugelassen (nach Art.79.11 der Durchführungsbestimmungen für Moto Cross vom DMSB sind dies für 2-Takt 96 dB (A) und für 4-Takt 94 dB(A) ), möglichst mit Enduroauspuff oder gut "gestopft"- im Zweifelsfall sollte ein "DB-Killer" montiert werden. Die Entscheidung ob ein Motorrad zu laut ist, trifft die aufsichts-führende Person vom MCS.

7.Trainingsbereich

Das Training darf nur in dem vom MCS freigegebenen Bereich der Strecke erfolgen. Die Motorräder/Quads müssen bis zur Einfahrt ins Motorsportgelände und heraus geschoben oder im Schritttempo gefahren werden. Sonstiges Fahren mit nicht zugelassenen Motorrädern/Quads außerhalb des Motorsportgeländes ist verboten, insbesondere auf dem Kodenhöfer Weg.

8.Nichtbeachtung

Bei Verstößen gegen die "Trainingsregeln" erfolgt der Ausschluss vom Training. Falls die Mitgliedschaft vorliegen sollte, entscheidet der Vorstand, bei mehrmaligen Verstößen über den Ausschluss aus dem MCS und/oder über generelles Streckenverbot.


B.Trainingsgebühren

1.Gebühren

Ein Training am Samstag (15:00-17:30 Uhr) kostet 10,00 €, auch für Mitglieder/Fahrer des MCS (bei der Anmeldung unaufgefordert zu entrichten).

2.Bon / Gutscheinsystem

Die Fahrer, die Mitglied des MCS sind, haben die Möglichkeit, für einen Arbeitseinsatz (ca. 2 Stunden) einen Bon (Gutschein) zu erwerben. Ein Bon berechtigt den Inhaber zu einem kostenlosen Training am Samstag in der Zeit von 15:00-17:30 Uhr. Zwei Bons benötigt er für eine kostenlose Teilnahme an einer Rennveranstaltung, wie z.B. dem Enduro Cross Camp oder einer ähnlichen Veranstaltung, die vom MCS durchgeführt wird.

Organisatorische Mithilfe bei Veranstaltungen (Dienste wie Streckenposten, Rennbüro, etc). wird von jedem aktiven Fahrer erwartet und ebenfalls mit einem Bon verrechnet.



C.Jugend- und Anfängertraining

1.Trainingsregeln

Es gelten die Regeln wie unter A beschrieben.

2.Teilnahmebedingungen

-Alter bis 16 Jahre, maximaler Hubraum 85ccm für Jugend Moto Cross,

-keine Alters- und Hubraumbeschränkung für Anfänger (Als Anfänger gilt, wer nicht am normalen Moto Cross Training z. B. am Samstagnachmittag in Schrecksbach teilnimmt. Das heisst, wer am Samstagnachmittag teilnimmt, darf mittwochs nicht mehr teilnehmen. Im Zweifel entscheidet die Trainingsaufsicht vom MCS.

3.Gebühren

Ein Training am Mittwoch kostet 5,00€, auch für Mitglieder/Fahrer des MCS (bei der Anmeldung unaufgefordert zu entrichten). Das Bonsystem gilt auch hier wie unter B.2  beschrieben.

Die Benutzung des vereinseigenen  Schulungsmotorrades kostet zusätzlich pro Trainingseinheit, 10,00 € für Nichtmitglieder und 5,00 € für Mitglieder im MCS. Eine Trainingseinheit bedeutet in der normalen Trainingszeit beim Jugend- und Anfängertraining sich das Motorrad mit anderen zu teilen. Einen Anspruch auf eine Mindestfahrzeit kann davon nicht abgeleitet werden.

4.Trainingsorganisation

Sollten die Teilnehmerzahl zu hoch oder der Niveau- / Leistungsunterschied der Fahrer zu groß sein kann das Training sektioniert oder zeitlich aufgeteilt werden damit es zu keinen Gefährdungen kommt.


Das Einhalten der Trainingsregeln, die Gebühren bzw. die Mithilfe bei Streckenwartung und bei Veranstaltungen sind Voraussetzung um den Motorsport in Schrecksbach auch in Zukunft anbieten zu können.

Der Vorstand des Motorsportclub Schrecksbach e.V.

Torsten Kraft 1. Vorsitzender


Robert Luley, 2. Vorsitzender


Erich Reuschel, 1. Schatzmeister


Michael Baron, Jugendwart


Wolfgang Kalbfleisch, Sportleiter


Daniela Pohl, Schriftführerin